Bei der Prüfung dieser Frage ist zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt B. offensichtlich während längerer Zeit der einzige St. Galler Anwalt war, der Google Adwords als Werbemittel einsetzte. Dass seine Kanzlei bei Google-Suchen fast immer zuoberst in der Trefferliste erschien, hat er wahrscheinlich durch die Abstinenz seiner Konkurrenten erreicht, die auf den Einsatz dieses Werbemittels verzichteten.