© Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Anwalt, sei dies in allgemeiner Form oder bezogen auf einen bestimmten Anwalt oder eine bestimmte Kanzlei, in den Suchergebnissen praktisch immer der Hinweis auf die Kanzlei von Rechtsanwalt B. in Form einer Anzeige zuoberst erschien. Es fragt sich, ob dieses Werbeverhalten als reisserisch oder aufdringlich im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu qualifizieren ist.