bb) Dass auch Anwaltskanzleien auf ihren Websites Metatags für die Suchmaschinenoptimierung einsetzen dürfen, wird kaum umstritten sein. Eine Website dient ja gerade auch der Akquisition von Kunden, welche die Kanzlei bisher noch gar nicht kannten. Dies lässt sich am besten erreichen, wenn die Kanzlei möglichst oben auf der Trefferliste der Suchmaschine erscheint. Die Suchmaschinenoptimierung wirkt sich dabei nicht nur bei Suchen allgemeiner Art (z.B. "Anwalt Erbrecht") aus. Auch bei der Suche nach einer bestimmten, namentlich bekannten Anwaltskanzlei ist das Ergebnis nicht eindeutig, sondern die Trefferliste umfasst regelmässig Hinweise auf diverse andere Kanzleien.