Dass auch Mitarbeitende ohne Patent auf einer Kanzlei-Website aufgeführt werden, ist jedenfalls nicht unüblich. Solange sie nicht wahrheitswidrig als Anwältinnen oder Anwälte bezeichnet werden, besteht kein Anlass für aufsichtsrechtliche Massnahmen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte