© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wettbewerb darstelle. Einen solchen erkennt die Anzeigerin aber auch für den Fall, dass die Namen von Konkurrenten nicht aktiv als Keywords hinterlegt wurden. Ein durchschnittlicher Internet-Nutzer vertraue der von Google präsentierten Reihenfolge und gehe davon aus, dass das beste bzw. zutreffendste Suchergebnis auf dem ersten Platz zu finden sei. Die Anzeigerin stört sich daran, dass bei einer Google-Suche nach ihr oder einem anderen Anwalt regelmässig eine Verbindung zur Kanzlei des Angezeigten hergestellt wird (act. 1 und 2).