1. Mit Eingabe vom 6. Februar 2020 reichte Rechtsanwältin A. bei der Anwaltskammer eine Anzeige gegen Rechtsanwalt B. ein. Die Anzeigerin macht geltend, dass Rechtsanwalt B. bzw. dessen B. AG unzulässige Werbung betreibe. Konkret vorgeworfen wird dem Angezeigten, dass er die bei der Internet-Suchmaschine Google erscheinenden Ergebnisse "mittels aggressiver Werbeschaltung" beeinflusse, um damit bei einem durchschnittlichen Internet-Nutzer vermutlich gezielt einen falschen Eindruck zu erwecken.