b) […] Angesichts der Schwere des jeweiligen Regelverstosses, des sanktionserhöhend zu wertenden Mehrfachverstosses gegen Berufsregeln sowie der übrigen Bemessungsgründe erscheint hier […] eine Busse von Fr. 1'500.00 als angemessen. […] © Kanton St.Gallen 2024 Seite 12/12