17 Abs. 1 BGFA angemessen zu disziplinieren. Hingegen ist der Anzeige keine Folge zu leisten, soweit Rechtsanwalt X. das Nichtstellen eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und die Verletzung der damit verbundenen Aufklärungspflicht – mithin (weitere) Verstösse gegen Art. 12 lit. a und g BGFA – vorgeworfen werden. III. 1. […] © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. a) […]