Er führe viele solcher Mandate und habe dies in den letzten beiden Jahren auch vor verschiedenen Gerichten und Behörden in den Kantonen B. und C. getan. Dieser Bereich sei profitabel und es bestehe kein sachlicher Grund, auf die Beantragung von URP zu verzichten. Dass er von seiner Seite aus auf ein URP- Mandat verzichten würde, mache keinen Sinn, zumal sein Honorar damit abgesichert wäre. Die Anzeigerin habe offenbar auch nach Beendigung des Mandats keine URP durch seine Nachfolgerin beantragen lassen. Spätestens in diesem Zeitpunkt wäre ein entsprechender Antrag naheliegend gewesen, hätte dies die Anzeigerin tatsächlich auch gewollt.