Ende Februar 2018 entzog diese ihm das Mandat und beauftragte eine andere Rechtsanwältin mit der Fortführung. Mit Beschluss vom 26. Juni 2018 entschied die KESB A. in der Sache. Rechtsanwalt X. sieht sich nun aufgrund der Anzeige dem Vorwurf ausgesetzt, in Bezug auf seine Anwaltskosten ein in dreierlei Hinsicht berufs- und standesrechtswidriges Verhalten an den Tag gelegt zu haben: Erstens habe er kein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung gestellt, obwohl die © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte