1. Am 15. März 2019 ging bei der Anwaltskammer eine Anzeige gegen Rechtsanwalt X. von seiner ehemaligen Mandantin Y. ein. Der Anzeige liegt folgender – soweit unbestrittener – Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2017 wandten sich die Anzeigerin und ihr damaliger Lebenspartner wegen der gemeinsamen Tochter (geb. 13. Juli 2017) an die KESB A. Grund dafür war die Regelung des persönlichen Verkehrs (Besuchsrecht) und des Kindesunterhalts. In dieser Angelegenheit vertrat respektive beriet Rechtsanwalt X. die Anzeigerin ab Ende Oktober 2017. Ende Februar 2018 entzog diese ihm das Mandat und beauftragte eine andere Rechtsanwältin mit der Fortführung.