Nicht ohne schnippischen Unterton bedankte sich Rechtsanwalt X. im erwähnten Schreiben für das „Erinnerungsschreiben”. Zwar entschuldigte er sich dafür, dass er bisher nicht geantwortet habe, führte dann aber lapidar aus, dass infolge Ferienabwesenheit die Kanzlei geschlossen gewesen sei und seit einem Einbruch Ferienabwesenheiten nicht mehr gegen aussen kundgetan würden. Rechtsanwalt X. hat die fragliche Ferienabwesenheit aber auch den Behörden, namentlich dem Untersuchungsamt W., nicht vorgängig mitgeteilt oder für eine Stellvertretung gesorgt. Gegenteiliges ist aus den Akten jedenfalls nicht ersichtlich.