Zu diesem Zweck habe das Gericht mehrfach versucht, sich mit ihm telefonisch in Verbindung zu setzen – ohne Erfolg. Deshalb habe das Sekretariat am 21. und 23. Januar 2019 Rückrufnachrichten auf dem Anrufbeantworter von Rechtsanwalt X. hinterlassen. Zusätzlich habe ihm das Sekretariat am 21. Januar 2019 eine E-Mail mit mehreren Terminvorschlägen zugesendet, verbunden mit der Bitte um möglichst baldige Rückmeldung. Rechtsanwalt X. habe sich in der Folge aber nicht gemeldet. Deshalb habe das Sekretariat vom 22. Januar bis 13. Februar 2019 über 30 Mal versucht, Rechtsanwalt X. zu verschiedenen Bürozeiten telefonisch zu erreichen. Diese wie auch spätere Versuche seien erfolglos verlaufen.