3. a) Y. hat in seiner Anzeige vom 5. März 2019 vorgebracht, dass das Untersuchungsamt W. am 31. August 2018 die Anklage in der Strafsache A1 (Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: B) dem Kreisgericht Z. zur gerichtlichen Beurteilung überwiesen habe; die beschuldigte Person werde dort durch Rechtsanwalt X. verteidigt. Letzterem sei am 11. Januar 2019 u.a. mitgeteilt worden, dass der Termin der Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht Z. demnächst mit ihm abgesprochen werde. Zu diesem Zweck habe das Gericht mehrfach versucht, sich mit ihm telefonisch in Verbindung zu setzen – ohne Erfolg.