1. Die Anwaltskammer des Kantons St. Gallen beaufsichtigt die Anwältinnen und Anwälte, die auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen Parteien vor Gerichts- und Strafuntersuchungsbehörden vertreten (vgl. Art. 14 BGFA [SR 935.61] und Art. 10 i.V.m. 5 Abs. 1 AnwG [sGS 963.70]). Sie ist u.a. zuständig für das Disziplinarwesen (Art. 5 Abs. 2 lit. f AnwG). Nachdem sich die Anzeige gegen einen im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen eingetragenen Rechtsanwalt richtet und es sich vorliegenden Fall um Handlungen im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Kreisgericht Z. bzw. Untersuchungsamt W. handelt, ist die Zuständigkeit der Anwaltskammer gegeben. Das Disziplinarverfahren richtet sich nach Art.