Er fahre sehr oft und gut Auto. Seine Ehefrau, welche auf dem Beifahrersitz sass, gab anlässlich der Einvernahme vom 12. Januar 2023 zudem an, dass sie während des Unfallzeitpunkts geschlafen habe und erst "mit dem Unfall" erwacht sei. Ihr Ehemann habe sie zuvor vom Flughafen abgeholt. Beim Fahrtantritt sei ihr bei ihrem Ehemann nichts Spezielles aufgefallen. Sie könne sich ebenfalls nicht erklären, wie es zum Unfall gekommen sei. F.__ konnte ebenfalls keine konkreten Angaben machen, weshalb der Beschwerdeführer mit dem Personenwagen auf die Gegenfahrbahn geraten sei.