b) Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der Beschwerdeführer am 30. Oktober 2022 um ca. 13.20 Uhr mit einem Personenwagen auf der […]strasse mit mutmasslich ca. 80 km/h in Richtung D.__ unterwegs gewesen sei. Seine Ehefrau sei auf dem Beifahrersitz gesessen und der gemeinsame Sohn auf der Rückbank. Sie hätten alle die Sicherheitsgurten getragen. In der Rechtskurve, unmittelbar nach der Verzweigung zur […]strasse und dem […], sei er aus unbekannten Gründen auf die Gegenfahrbahn geraten.