© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Das Untersuchungsamt Altstätten reichte am 14. September 2023 innert erstreckter Frist eine Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig stellte es die Verfahrensakten zu. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen