Dadurch sei es zu einer ungebremsten Frontalkollision mit einem anderen Personenwagen gekommen, in welchem sich F.__ und ihre beiden Töchter (geb. […] und […]) befunden hätten. Infolge der Kollision hätten sich alle Beteiligten mittelschwere bis schwere Verletzungen zugezogen. Die Ehefrau von A.__ habe das ungeborene Kind verloren; sie habe sich in der 30. Schwangerschaftswoche befunden.