Sodann liegt die Abklärung des genauen Unfallhergangs auch im öffentlichen Interesse, damit gegebenenfalls entsprechende Sicherheitsmassnahmen ergriffen, umgesetzt und künftige Unfälle gleicher Art vermieden werden können. Insbesondere ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Unfall auf einer Nationalstrasse in einem Baustellenbereich einer Autobahn ereignete und deshalb mit gefährlichen Unfällen von nachfolgenden Fahrzeugen hätte gerechnet werden müssen. Auch vor diesem Hintergrund sind ein öffentliches Abklärungsinteresse sowie ein Interesse an der Ergreifung möglicher Präventivmassnahmen zu bejahen.