Zwar müsse in Anbetracht der zeitlichen Verhältnisse zwischen der Staubwolkenexposition und dem Kollabieren ein ursächlicher Zusammenhang angenommen werden. Denkbar sei dabei zum einen eine akute Dekompensation der vorgeschädigten Organe durch die zusätzliche Belastung der Betonstaubexposition, allenfalls durch eine akute Hypoxie bei Sauerstoffmangel. Alternativ müsse bei fehlendem Beleg einer Staubinhalation in Betracht gezogen werden, dass ein akutes Herzpumpversagen allein für den Todeseintritt verantwortlich und dieses eventuell durch eine Fehlmanipulation am Zementschlauch unfallursächlich gewesen sei. Die Todesart müsse demnach offenbleiben.