Der Todeseintritt lasse sich gestützt auf die nach dem Tod erhobenen Befunden nicht allein auf die Staubgasinhalation zurückführen. Vielmehr sprächen die feingeweblichen Befunde für eine vorbestehende Herz- und Lungenschädigung, die bei Fehlen anderweitiger todesursächlicher Faktoren massgeblich zum Todeseintritt beigetragen haben müsse, oder diesen sogar bedingt habe. Zwar müsse in Anbetracht der zeitlichen Verhältnisse zwischen der Staubwolkenexposition und dem Kollabieren ein ursächlicher Zusammenhang angenommen werden.