bb) Gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten vom […] 2023 wird mit Bezug auf die postmortalen Untersuchungen unter anderem festgehalten, dass keine Veränderungen des Lungengewebes nachgewiesen worden seien, die die Inhalation des Betonstaubs oder eine hierdurch bedingte akute Schädigung der Lungenstruktur (akuter Alveolarschaden) belegen könnten. Der Todeseintritt lasse sich gestützt auf die nach dem Tod erhobenen Befunden nicht allein auf die Staubgasinhalation zurückführen.