Abklärungen (Gutachten) von Amtes wegen durchzuführen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Staatsanwaltschaft übermittelte am 16. August 2023 die Akten und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Sie verwies unter Verzicht auf eine Stellungnahme auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung. Auf die Ausführungen des Beschwerdeführers wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Erwägungen