A.___, der Sohn des Verstorbenen, konstituierte sich am 7. Juni 2023 als Privatkläger im Zivilund Strafpunkt. Am 30. Juni 2023 erging die Parteimitteilung an die Privatklägerschaft, dass der Erlass einer Einstellungsverfügung beabsichtigt sei. Mit Eingabe vom 21. Juli 2023 beantragte A.___ weitere gutachterliche Abklärungen, welche von der Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 31. Juli 2023 von der Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 5'000.– abhängig gemacht wurden. B.- Am 11. August 2023 erhob der anwaltlich vertretene A.___ Beschwerde und stellte folgende Anträge: Der Entscheid vom 31. Juli 2023 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, die weitergehenden