In Strafverfahren vor kantonalen Gerichten sind demgegenüber Entscheide zu dieser Frage ergangen. Während das Obergericht des Kantons Zürich (Beschluss UP160014-O/U/PFE vom 18. Mai 2016 E. 5) und das Kantonsgericht Schwyz (Beschluss BEK 2016 154 vom 18. Mai 2017) dieselbe Meinung vertreten wie die oben erwähnte Literatur, hält das © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte