Es ersuchte deshalb die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde […] um Errichtung einer Prozessbeistandschaft für X.___ und Y.___. In der Folge errichtete die KESB am 25. Mai 2023 eine Vertretungsbeistandschaft für X.___ und Y.___ und setzte Rechtsanwältin A.___ als Beiständin ein. Letztere wurde insbesondere beauftragt, die Interessen der Verbeiständeten im Strafverfahren wahrzunehmen und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Am 20. Juli 2023 gewährte das Untersuchungsamt St. Gallen X.___ und Y.___ die unentgeltliche Rechtspflege mit Wirkung ab 17. April 2023 und befreite sie von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie von Verfahrenskosten (Ziffer 1);