bb) Gemäss jüngster bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist in den letzten Jahrzehnten der dienstrechtliche Beamtenstatus in der Schweiz kontinuierlich abgebaut worden und hat sich die Rechtsstellung der Staatsbediensteten derjenigen privater Angestellter angeglichen. Zwar bleiben die strafrechtlichen Amtsdelikte weiterhin anwendbar. Mit dem weitgehenden Wegfall des Beamtenstatus kommt dem damit einhergehenden Schutz vor unberechtigter Strafverfolgung aber nicht mehr die gleiche Bedeutung zu wie früher. Hinzu kommt, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben früher nur ausnahmsweise an Private übertragen wurde.