Nach Art. 4 des Polizeireglements der Gemeinde O.___ (Polizeireglement), welches dem fakultativen Referendum unterstellt worden war, ist die Delegation bestimmter gemeindepolizeilicher Aufgaben an Private zulässig. Stört eine Person die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung, sind die Privaten oder private Organisationen im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben gemäss Art. 6 des Polizeireglements befugt, diese Personen von einem Ort wegzuweisen und zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten. Die Befugnis beschränkt sich darauf, von angehaltenen Personen die Angabe von Personalien sowie die Vorlage von mitgeführten Personalausweisen zu verlangen.