B.- Das Untersuchungsamt Altstätten leitete die Strafakten am 18. Juli 2023 an die Anklagekammer weiter zur Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens. Der Angezeigte reichte am 9. August 2023 eine Stellungnahme ein und beantragte, keine Ermächtigung zur Einleitung eines Strafverfahrens zu erteilen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Strafantragstellers. Die Unterlagen wurden dem Anzeiger am 10. August 2023 zugestellt. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen