, so kann die zuständige Behörde "geeignete Massnahmen" zum Schutz des Kinds ergreifen. Die milderen Massnahmen sollen die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgabe unterstützen, stärker eingreifende Massnahmen enthalten eine © Kanton St.Gallen 2024 Seite 7/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Wegnahme des Kinds von den Eltern (KUKO ZGB-Cottier, 2. Aufl. 2018, Vor Art. 307-317 N 1, Art. 307 N 1).