Die KESB […] legte im Gesuch um Akteneinsicht einzig dar, dass hinsichtlich der beiden älteren Kinder ein Verfahren zur Prüfung von Kindesschutzmassnahmen hängig sei und die Kindsmutter in diesem Verfahren bisher nur bedingt kooperiert habe. Eine "mutmasslich von Schwierigkeiten geprägte Haltung und Zusammenarbeit der Mutter mit der Schule [habe] einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Wohl der Kinder", entsprechend könnte die schulische und persönliche © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte