4.- a) aa) Die Beschwerdeführerin rügt, dass weder von der KESB […] noch von der Staatsanwaltschaft hinreichend dargetan werde, inwiefern der Vorabbericht und das Hauptgutachten Informationen enthalten, die zur Bearbeitung des KESB-Verfahrens benötigt würden. Weder der Vorabbericht noch voraussichtlich das Hauptgutachten würden Informationen enthalten, welche für die KESB […] zur Beurteilung der Erziehungs- und Fürsorgefähigkeit der Beschwerdeführerin von Relevanz seien. Es liege auch nicht an der KESB, die psychische Verfassung oder angebliche Gefährlichkeit zu beurteilen.