Die Staatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 21. Juli 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung AK.2023.346-AP vom 12. Oktober 2023 wies der Präsident der Anklagekammer das Begehren um Gewährung der amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren AK.2023.345-AK ab, da die Beschwerdeführerin trotz mehrfach erstreckter Frist Belege zum Nachweis der Mittellosigkeit nicht eingereicht hatte. Die KESB […] liess sich innert Frist nicht vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen