7. Eventualiter sei die Verfügung betr. Akteneinsicht vom 4. Juli 2023 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Weisung, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [...] sei zu einer näheren Begründung des Akteneinsichtsgesuchs anzuhalten und A.___ sei anschliessend nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. 8. Der amtlichen Verteidigung sei eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.