1. Es sei der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren und die Unterzeichnende als amtliche Verteidigerin einzusetzen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine Nachfrist zur Einreichung der Belege zum Nachweis ihrer Mittellosigkeit anzusetzen. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Es seien die Akten des Strafverfahrens ST.2023.10527 der Vorinstanz beizuziehen. Anträge in der Hauptsache 5. Die Verfügung betr. Akteneinsicht vom 4. Juli 2023 sei aufzuheben. 6. Das Akteneinsichtsgesuch der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [...] sei abzuweisen.