gesundheitlichen Zustands des Beschuldigten – er leidet gemäss psychiatrischem Gutachten an einer Schizophrenie und einem Suchtproblem – war die Zusammenarbeit für die amtliche Verteidigung ebenfalls erschwert. Dass auch ein 76-seitiges psychiatrisches Gutachten zu studieren war, hat ebenso einen Mehraufwand mit sich gebracht wie der Umstand, dass das Untersuchungsamt Gossau drei Strafverfahren führte und entsprechend drei Anklagen bei der Vorinstanz erhob, welche wiederum drei Verfahren eröffnete und zwei Hauptverhandlungen abgesagt werden mussten.