c) Zu einem gewissen anwaltlichen Mehraufwand führte, dass sich der Beschuldigte mehrfach in Untersuchungshaft – wenn auch regelmässig nicht für lange Dauer – und ab dem 5. Oktober 2022 im vorzeitigen Massnahmenvollzug befand. Hinzu kommt, dass die am 15. Juni 2020 angeordneten Ersatzmassnahmen einen gewissen Koordinationsaufwand mit der Bewährungshilfe und der Beiständin mit sich brachte. Aufwanderhöhend wirkte sich zudem aus, dass der Beschuldigte nicht zu Besprechungen erschien und ein Übersetzer benötigt wurde. Aufgrund des © Kanton St.Gallen 2024 Seite 10/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte