Es handelte sich um überschaubare und klar umgrenzte Sachverhalte (vgl. die einzelnen Dossiers). Die gesamten Akten (drei Dossiers mit Untersuchungsakten, drei Dossiers mit Gerichtsakten) haben knapp Platz in einem Zügelkarton, weshalb von einem im Vergleich mit dem Durchschnittsfall etwas grösseren, aber bei weitem nicht ausserordentlich grossen Aktenumfang auszugehen ist. Die Hauptverhandlung dauerte rund fünf Stunden und das vom Beschwerdeführer eingereichte Plädoyer mit einer recht grosszügigen Formatierung (grosser Zeilenabstand und breite Seitenränder) umfasste 54 Seiten. Dauert ein Mandat wie hier 3,5 Jahre (ab Dezember 2019), führt dies allein deshalb zu einem gewissen Mehraufwand.