b) Dem Beschuldigten wurden in den Anklageschriften 57 Sachverhalte vorgeworfen, bei welchen es sich grösstenteils entweder um Einbruch-/Einschleichdiebstähle oder sonstige Diebstähle handelte. Sodann wurden ihm mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Tätlichkeiten, Beschimpfungen, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen sowie Führen eines motorlosen Fahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand vorgeworfen. In rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht stellen sich mit Bezug auf die vorgeworfenen Handlungen keine schwierigen Fragen. Es handelte sich um überschaubare und klar umgrenzte Sachverhalte (vgl. die einzelnen Dossiers).