Die Beiständin bzw. der Beistand seien stets einzubeziehen gewesen. Der Klient habe immer wieder den Wohnsitz gewechselt und sei nicht zu vereinbarten Terminen mit der Bewährungshilfe und dem Übersetzer erschienen. Dass das Verfahren aufwändig gewesen sei, zeige © Kanton St.Gallen 2024 Seite 9/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte sich im Übrigen auch an den vom Untersuchungsamt Gossau geltend gemachten Untersuchungskosten von Fr. 23'043.70.