6.- a) Der Beschwerdeführer macht geltend, sein Honorar sei nicht mit einer Pauschale abzugelten, sondern nach Zeitaufwand. Das Strafverfahren sei sehr aufwändig gewesen. Das Untersuchungsamt Gossau habe bei der Vorinstanz drei Anklageschriften eingereicht, wobei es um insgesamt 57 Sachverhalte gegangen sei. Zudem seien sechs weitere Sachverhalte am 5. Oktober 2022 eingestellt worden. Hinzu komme, dass sich auch das Gerichtsverfahren als zeitlich langdauernd und aufwändig erwiesen habe. So hätten die drei Anklagen vereinigt, ein psychiatrisches Gutachten eingeholt und die Hauptverhandlung zweimal abgesetzt werden müssen.