Entschädigt werden nur jene Bemühungen, die in kausalem Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte im Strafverfahren stehen und die verhältnismässig und notwendig waren (BGer 1B_385/2021 vom 25. Oktober 2021 E. 4.2; BGE 141 I 124 E. 3). Als Massstab gilt der erfahrene Anwalt, der im Bereich des Strafrechts und des Strafprozessrechts über fundierte Kenntnisse verfügt und deshalb seine Leistungen (Aktenstudium, Beurteilung der Prozesschancen, Besprechungen mit Klienten und © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte