Die Vorinstanz versandte am 30. August 2023 den begründeten Entscheid. Darin berichtigte sie aufgrund eines Rechenfehlers die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von Fr. 22'554.85 auf Fr. 22'597.95. A.___ reichte dazu am 8. September 2023 nochmals eine Beschwerde ein, und zwar – mit Ausnahme von Ziffer 3 des ursprünglichen Rechtsbegehrens – mit den gleichen Anträgen wie in der Eingabe vom 21. Juni 2023. Das Untersuchungsamt Gossau übermittelte am 14. September 2023 die Akten und verzichtete auf eine Stellungnahme. Auch die Vorinstanz liess sich nicht vernehmen. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.