und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Es verurteile X.___ zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 900.–. Von der Anordnung einer stationären Massnahme und einer Landesverweisung wurde abgesehen. Dem amtlichen Verteidiger sprach es für die Aufwendungen im Hauptverfahren eine Entschädigung von Fr. 22'554.85 (Mehrwertsteuer, Barauslagen, Fahrspesen und Übersetzungskosten inbegriffen) zu. Der Entscheid wurde den Parteien am 9. Juni 2023 © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte