Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten mit Entscheid vom 9. Juni 2023 in verschiedenen Anklagesachverhalten des Diebstahls, des geringfügigen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen frei. Schuldig sprach es ihn der Tätlichkeit, des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen, teilweise versuchten Hausfriedensbruchs, des mehrfachen geringfügigen Diebstahls, der mehrfachen geringfügigen Sachbeschädigung, der Beschimpfung, des Führens eines motorlosen Fahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand