Zudem reichte er eine separate Rechnung über Fr. 1'514.25 für Übersetzungskosten im Zeitraum vom 3. Juni 2020 bis 5. Juni 2023 ein. Das Kreisgericht Toggenburg sprach den Beschuldigten mit Entscheid vom 9. Juni 2023 in verschiedenen Anklagesachverhalten des Diebstahls, des geringfügigen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen frei.