Sodann erging am 5. Oktober 2022 eine Einstellungsverfügung bezüglich diverser Sachverhalte. Mit Bezug auf die verbliebenen Sachverhalte erhob das Untersuchungsamt Gossau gleichentags Anklage beim Kreisgericht Toggenburg und beantragte, unter Berücksichtigung der bereits überwiesenen Anklageschriften vom 6. Juli 2020 und 2. Februar 2021 sei der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten (unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 49 Tagen), einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 3'500.– zu verurteilen. Zudem seien eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen und der Beschuldigte für sechs Jahre des Landes zu verweisen.