{"Signatur": "SG_KGN_001", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2023-11-16", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_001_AK-2023-300-AK_2023-11-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12150&type=1563347022&cHash=e2f400e3f16ed245511b815ff9e8c2bc", "Checksum": "7c31720c0b24db38404acbca5e2a44b1"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["AK.2023.300-AK"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht 16.11.2023 AK.2023.300-AK"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht 16.11.2023 AK.2023.300-AK"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht 16.11.2023 AK.2023.300-AK"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafkammer und Anklagekammer"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 00:10:47", "Checksum": "c569bcc433843adca07e169eac8c3594", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht 16.11.2023 AK.2023.300-AK\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AK.2023.300-AK\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Strafkammer und Anklagekammer\nPublikationsdatum: 19.12.2023\nEntscheiddatum: 16.11.2023\n\nEntscheid Kantonsgericht, 16.11.2023\nArt. 135 StPO (SR 312.0) Entschädigung amtliche Verteidigung. Nach\nkonstanter und langjähriger kantonaler Praxis werden mit der ordentlichen\nPauschale (Stufe 1) nicht nur \"durchschnittlich\" aufwändige Fälle, sondern\nauch in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht schwierige Fälle abgegolten.\nEin aussergewöhnlich aufwändiger Fall, der zur Erhöhung der ordentlichen\nPauschale führt, liegt dann vor, wenn sich dieser von schwierigen und\naufwändigen Fällen, die innerhalb der ordentlichen Pauschale abzurechnen\nsind, deutlich abhebt (Stufe 2). Dies trifft namentlich dann zu, wenn die\nBeweislage äusserst kompliziert, die Rechtslage besonders schwierig, der\nAktenumfang ausserordentlich gross, das Untersuchungsverfahren\naussergewöhnlich lang ist und eine Gerichtsverhandlung mehr als einen Tag\ndauert. Solche Verfahren können schliesslich in ganz wenigen,\nausserordentlich seltenen Fällen ein Ausmass annehmen, dass sich eine\nAbrechnung nach Zeitaufwand rechtfertigt (Stufe 3). Wird das Honorar als\nPauschale bemessen, entbindet dies von einer Prüfung einzelner Punkte der\nHonorarnote und von einer Kontrollrechnung mit einem Stundenansatz von\nFr. 180.–. (Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.)\n\nPräsident Urs Gmünder, Mitglieder Dr. Armin Bossart und Franziska Wenk,\nGerichtsschreiberin Jeannine Schweizer\n\nA.__,\n\nBeschwerdeführer,\n\ngegen\n\nKreisgericht Toggenburg\n\nVorinstanz\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/12\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nbetreffend\n\nEntschädigung amtliche Verteidigung\n\nSachverhalt\n\nA.- Das Untersuchungsamt Gossau eröffnete im Dezember 2019 ein Strafverfahren […]\ngegen X.___ wegen des Verdachts von Einschleichediebstählen und setzte\nRechtsanwalt A.___ ab 11. Dezember 2019 als amtlichen Verteidiger ein. Im Lauf des\nUntersuchungsverfahrens kam der Verdacht auf weitere Delikte hinzu. Am 6. Juli 2020\nerhob das Untersuchungsamt Gossau Anklage beim Kreisgericht Toggenburg wegen\ndiverser Einschleiche- und Einbruchdiebstählen, weiterer Diebstähle (Fahrrad und\nPortemonnaie) und Marihuanakonsums. Es beantragte im Wesentlichen eine\nFreiheitsstrafe von acht Monaten, eine Busse von Fr. 600.– und eine fünfjährige\nLandesverweisung.\n\nB.- Im September 2020 eröffnete das Untersuchungsamt Gossau ein weiteres\nStrafverfahren […] gegen X.___. Er wurde des mehrfachen Ungehorsams gegen\namtliche Verfügungen, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des mehrfachen\ngeringfügigen Diebstahls, der Tätlichkeiten, der Beschimpfung und des Führens eines\nmotorlosen Fahrzeugs in nicht fahrfähigem Zustand verdächtigt. Am 3. November 2020\nerliess das Untersuchungsamt Gossau einen Strafbefehl und verurteilte den\nBeschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und\neiner Busse von Fr. 800.–. Dagegen erhob X.___ am 9. November 2020 Einsprache. In\nder Folge überwies das Untersuchungsamt Gossau den Strafbefehl am 2. Februar\n2021 an das Kreisgericht Toggenburg.\n\nC.- Schliesslich wurde im Juli 2021 ein drittes Strafverfahren […] gegen X.___ eröffnet,\nwobei es auch diesmal hauptsächlich um mehrfache versuchte und vollendete\nEinschleiche- und Einbruchdiebstähle, Diebstähle, Sachbeschädigungen,\nHausfriedensbrüche und geringfügige Vermögensdelikte ging. Am 16. Juli 2021 nahm\ndas Untersuchungsamt eine Strafanzeige gegen X.___ wegen versuchten\nHausfriedensbruchs und versuchten geringfügigen Diebstahls nicht an die Hand. Es\nsetzte A.___ am 19. August 2022 als amtlichen Verteidiger per 10. November 2021 ein.\n\n© Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/12\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nSodann erging am 5. Oktober 2022 eine Einstellungsverfügung bezüglich diverser\nSachverhalte. Mit Bezug auf die verbliebenen Sachverhalte erhob das\nUntersuchungsamt Gossau gleichentags Anklage beim Kreisgericht Toggenburg und\nbeantragte, unter Berücksichtigung der bereits überwiesenen Anklageschriften vom\n6. Juli 2020 und 2. Februar 2021 sei der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von\n18 Monaten (unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 49 Tagen), einer Geldstrafe\nvon 10 Tagessätzen zu je Fr. 30.– und einer Busse von Fr. 3'500.– zu verurteilen.\nZudem seien eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB anzuordnen und der\nBeschuldigte für sechs Jahre des Landes zu verweisen.\n\n"}