1. Die Beschwerde wird geschützt und die Verfügung des Untersuchungsamts Uznach vom 2. Mai 2023 (ST.2021.19093) aufgehoben. 2. Die Angelegenheit wird im Sinn der Erwägungen zur förmlichen Eröffnung der Einstellungsverfügung vom 1. März 2022 an den Beschwerdegegner zurückgewiesen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Der Staat trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'500.– (Entscheidgebühr).